Tier wegen Mordes angeklagt

Wusstet Ihr schon,…

…dass im Mittelalter ein Tier vor Gericht gestellt und hingerichtet werden konnte?

Die Menschen des Mittelalters gingen davon aus, dass sich der Teufel oder andere Dämonen in verschiedene Gestalten verwandeln konnten, so auch in die Gestalt eines Tieres. Auf diese Weise sollte das Böse in die Welt ausgesendet werden, so die weit verbreitete Meinung. Um  dagegen vorzugehen klagte man das entsprechende verdächtigte Tier an. Außerdem stellte man damals die Gerichtsbarkeit von Mensch und Tier auf eine Stufe.

Der erste Prozess gegen ein Tier soll im 13. Jahrhundert in Frankreich durchgeführt worden sein. Das Tier war ein Schwein und soll ein unbeaufsichtigtes Kleinkind verstümmelt haben. Bevor man dort die Eltern zur Verantwortung zog, musste eben das Tier herhalten. Das Urteil lautete: Schuldig. Und das Tier musste die Strafe für das Verbrechen erleiden.

In Frankreich war es nicht unüblich ein Tier wegen Mordes oder anderer Straftaten zu belangen. Wenn dann ein Tier eines schweren Verbrechens bezichtigt wurde, war es sehr wahrscheinlich, dass ein Schweine-, Kuh-, oder Schafskopf rollen sollte. In den meisten Fällen aber wurden Nagetiere, Vögel, Fliegen oder Grashüpfer für eine schlechte Ernte verantwortlich gemacht und in den meisten Gerichtsfällen auch verurteilt. Denn das Plädoyer des angeklagten Tieres hat die mittelalterlichen Richter in den wenigsten Fällen überzeugt.

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Bildquelle: Karin Wobig  / pixelio.de